Ja, die Unterweisung ist eine Pflicht des Unternehmers. Sie ist in vielen Vorschriften und Regelwerken verankert,
wie in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4) oder im Arbeitsschutzgesetz (§ 12).
Das kann erhebliche Konsequenzen haben. Stellt sich z.B. bei einem Unfall heraus, dass der geschädigte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde, liegt eine Unterlassung beim Unternehmer vor. Diese Fälle sind häufig darauf zurückzuführen, dass die Belehrung einfach vergessen oder zu lange aufgeschoben wurde. Damit hat der Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit begangen und erhält eine entsprechende Geldstrafe.
Der Unternehmer kann einen externen Bildungsträger beauftragen, die Unterweisung als Schulung durchzuführen.
Eine Variante ist, wenn ein befähigter Bildungsträger die Unterweisung durchführt.
Dieser Bildungsträger muss über die entsprechenden Fachkenntnisse und ein gewisses
pädagogisches Geschick verfügen.
Es ist jede Unterweisung immer zu dokumentieren, damit Rechtssicherheit für Unternehmer und Mitarbeiter gewährleistet ist.
Vorteile Ihrer Entscheidung - zur "eRefresh - Elektrotechnische Wiederholungsunterweisung" beim ILW Mainz:
Zum Erhalt der Fachkunde für
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP)
und Elektrofachkräfte (EFK)
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1 ist es die Unternehmerpflicht, eine wiederkehrende „Sicherheitsunterweisung der Elektrotechnik“ für Mitarbeiter welche direkt an elektrischen Anlagen arbeiten, als auch für diejenigen, die lediglich elektrische Betriebsstätten betreten, durchzuführen.
Dies gilt somit sowohl für Elektrofachkräfte (EFK) als auch für
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP).
Die Unterweisung muss in regelmäßigen, zeitlichen Abständen (jedoch mindestens 1x pro Jahr) durchgeführt werden.
Mit der Teilnahme erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 sowie der DGUV Vorschrift 1 und erhalten einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.
Die Teilnehmer sollen für den Umgang mit elektrotechnischen Komponenten und Einrichtungen sensibilisiert werden,
Sie sollen sich der Gefahren bewusst sein und Ihre Handlungen verantwortungsbewusst durchführen.
Sie sollen nachweislich Ihre Fachkunde aktiv erhalten.
eRefresh - Elektrotechnische Wiederholungsunterweisung
Zum Erhalt der Fachkunde für
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) und Elektrofachkräfte.
(1 Tag): immer Dienstags.
2024: 29.10. (KW 44) |
2024: 19.11. (KW 47) |
2025: 11.02. (KW 07) |
2025: 11.03. (KW 11) |
2025: 29.04. (KW 18) |
2025: 08.07. (KW 28) |
Abgeschlossen wird dieser Tag mit einer Wissensüberprüfung und erfolgsabhängigem Zertifikat zur Bestätigung der erhaltenen Fachkunde.
Bitte senden Sie das ausgefüllte ILW Anmeldeformular an: info@ilw-mainz.de