für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP)
und Elektrofachkräfte
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1 ist es die Unternehmerpflicht, eine wiederkehrende „Sicherheitsunterweisung der Elektrotechnik“ für Mitarbeiter welche direkt an elektrischen Anlagen arbeiten, als auch für diejenigen, die lediglich elektrische Betriebsstätten betreten, durchzuführen. Dies gilt somit sowohl für Elektrofachkräfte als auch für
elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP). Die Unterweisung muss in regelmäßigen, zeitlichen Abständen (jedoch mindestens 1x pro Jahr) durchgeführt werden.
Mit der Teilnahme erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 sowie der DGUV Vorschrift 1 und erhalten einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.
Die Teilnehmer sollen für den Umgang mit elektrischen Komponenten sensibilisiert werden, sich der Gefahren bewusst sein und Ihre Handlungen verantwortungsbewusst ausführen. Sie sollen nachweislich Ihre Fachkunde erhalten.
Termine für eRefresh -
Elektrotechnische Wiederholungsunterweisung (1 Tag):
Bitte senden Sie das ausgefüllte ILW Anmeldeformular an: info@ilw-mainz.de